69 Im Standardantwortbrief wird mitgeteilt, dass die Datenbank der Firma X Personendaten enthält, die von den Kunden der Firma X zur Prüfung der Kreditwürdigkeit im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Vertrages benötigt werden und ob über den Kunden negative Bonitätsdaten bekannt sind. Zudem wird auf das Merkblatt „Datenschutzrechtliche Aspekte der Firma X Datenbank“ sowie das Blatt „Häufig gestellte Fragen“ verwiesen. Diese Merkblätter sowie Hinweise auf Auskunfts- und Löschungsrechte werden von der Firma X nicht auf ihrer Webseite veröffentlicht.