PV Beilage 1, S. 5. QM Beilage 8, Ziff. 6.1 AGB. 14/17 66 Mit einer solchen Lösung könnte im Einklang mit Art. 9 Abs. 1 Bst. g VDSG technisch und organisatorisch besser gewährleistet werden, dass Zugangsberechtigte nur auf tatsächlich benötigte Daten zugreifen können. 67 Demzufolge sind die Suchfunktionalitäten zwingend so zu auszugestalten, dass der Kunde bei der Suche nach einer Person stufenweise Kriterien eingeben muss, die jeweils von der Anzahl Suchtreffern abhängig sind. 8. Auskunfts- und Löschungsbegehren