64 Mit der jetzigen Ausgestaltung der Suchfunktionalität können Zugangsberechtigte mehr Daten einsehen als notwendig. In den AGB legt die Firma X fest, dass der Zugangsberechtigte nur auf die tatsächlich benötigten Daten zugreifen darf, für die er einen Interessensnachweis erbringen kann . QM