55 Der Zugang zum „Auskunftservice A“ ist für Mietkautionsversicherungen so einzuschränken, dass nur noch die für den Abschluss und die Abwicklung eines Vertrages relevanten Bonitätsdaten übermittelt werden. Die Firma X hat organisatorisch und technisch dafür zu sorgen, dass möglichst keine unberechtigten Abfragen im „Auskunftservice A“ vorgenommen werden können. 5. Datensicherheit