54 Wenn die Kunden der Firma X gleichzeitig einen Betreibungsregisterauszug bestellen, der via Tochtergesellschaft Firma A eingeholt wird, muss vorgängig ein Interessennachweis von der Firma X bzw. der Firma A eingeholt werden, denn ohne diesen Nachweis wäre die Bestellung eines aktuellen Betreibungsregisterauszuges auch nicht möglich. In diesen Zusammenhang ist zu vermerken, dass gemäss EDSK Entscheid, ein Betreibungsregisterauszug im Zusammenhang eines Mietvertrages immer erst dann eingeholt werden darf, wenn mit dem Mieter definitiv ein Mietvertrag abgeschlossen werden soll.