PP Beilage 4, Kategorie Entscheidungsmatrix; Beilage 5. PQ Beilage 1, S, 5. PR Beilage 2, S. 3. 12/17 53 Der Zugriff auf den „Auskunftservice A“ erfolgt, nachdem ein Vertrag mit der Firma X abgeschlossen wird. Wenn die Firma X die Interessennachweise der Zugangsberechtigten nur stichprobenhaft herausverlangt, übernimmt sie datenschutzrechtlich das Risiko, dass die Datenbekanntgabe an Kunden erfolgen kann, die im Einzelfall keinen Interessennachweis vorlegen können.