51 Obwohl der „Auskunftservice A“ grundsätzlich von jedem Vermieter genutzt werden könnte, ist die Missbrauchsgefahr gross, wenn jeder beliebige Vermieter hierauf Zugriff hätte. Daher begrüsst der EDÖB die Beschränkung des Nutzerkreises. Eine Nutzung dieses Services durch eine Mieterkautionsversicherung ist dementsprechend nur dann möglich, wenn sich die Datenweitergabe nur auf Bonitätsdaten beschränkt. Weitergehende Informationen sind für die jeweilige Versicherung zwar für die Risikoabschätzung der betroffenen Person nützlich, werden allerdings nicht zum Abschluss oder zur Abwicklung einer solchen Versicherung benötigt.