Der Interessennachweis entspricht nach Auskunft der Firma X demjenigen für Betreibungsauskünfte nach SchKG (SR 281.1) . Während die Firma PQ X vor der Sitzung mit dem EDÖB grundsätzlich jedem Vermieter einen Zugang zum „Auskunftservice A“ gewährte, wird diese Dienstleistung nur noch Firmen (professionelle Wohnungsvermieter) angeboten . Inzwischen ist dem EDÖB allerdings bekannt geworden, dass auch Versi- PR cherungen, die Mietkautionsversicherungen anbieten, den „Auskunftservice A“ nutzen können.