4. Zur Gewährung des Zugangs zum „Auskunftservice A“ 49 Als Bedingung für den Zugang prüft die Firma X, ob ein Antragssteller als professioneller Wohnungsvermieter qualifiziert werden kann und ob die vom Antragssteller genannte Firma tatsächlich existiert. In den AGB verpflichten sich die Vertragpartner (auch für den Testzugang), für jede getätigte Nachfrage einen Interessennachweis aufzubewahren und der Firma X diesen auf Ersuchen hin vorzulegen (Stichprobenkontrolle). Der Interessennachweis entspricht nach Auskunft der Firma X demjenigen für Betreibungsauskünfte nach SchKG (SR 281.1) .