PO VPB 68.153 und VPB 62.42A. 11/17 tung weiterer Personen, die den Mietvertrag nicht unterschreiben, unverhältnismässig (Art. 4 Abs. 2 DSG). Ausserdem wissen die im gleichen Haushalt lebenden Personen nicht, dass ihre Identifikationsdaten miteinander in einer Datenbank verknüpft werden. Daher verstösst eine solche Datenbearbeitung zudem gegen das Erkennbarkeitsprinzip gemäss Art. 4 Abs. 4 DSG, weshalb das Feld „Weitere Haushaltsmitglieder“ zu entfernen ist. 3.8 Ähnlichkeitstreffer