37 Die Beziehung einer Person zu einer Firma kann nur unter ganz speziellen Umständen einen Einfluss auf die Bonität des Mietinteressenten haben. Zu denken ist hierbei insbesondere an Fälle, in denen die betroffene Person unbeschränkt haftender Gesellschafter an einer Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft ist oder Inhaber einer Kapitalgesellschaft ist, deren Grundkapital noch nicht vollständig liberiert wurde.