36 Die Firma X prüft, ob die betroffene Person in einer Beziehung zu Firmen mit Zahlungsstörungen steht. Hierbei muss, ihren Angaben zufolge, ein Status „gelb“ keine verschlechterte Bonität implizieren. Die Firma X bittet ihre Kunden daher zu prüfen, ob die Art der Zahlungsstörung im Zusammenhang mit der Rechtsform, der Art und Grösse der Firma geeignet ist, die Bonität der Person zu beeinflussen . OR