Antwort, warum der Kunde nicht darüber informiert worden sei, dass er in eine Datenbank eingetragen wurde: „Datenbanken, die beim eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten angemeldet sind, brauchen die betroffenen Personen nicht zu informieren, wenn sie jemanden in die Datenbank aufnehmen“ . OO