3. Datenschutzrechtliche Prüfung des „Auskunftservice A“ 3.1 Informationen rund um den „Auskunftservice A“ 28 Die Firma X informiert in ihrem Merkblatt „Datenschutzrechtliche Aspekte der Firma X Datenbank“, dass ihre Datensammlung beim EDÖB angemeldet sei . Zudem weist die Firma X auch in NV ihren Antwortschreiben an Auskunftsersuchende daraufhin, dass die Datenbank dem DSG entspreche und beim eidgenössischen Datenschutzbeauftragten angemeldet sei . In den Allgemei- OM