26 In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob die Datenbearbeitung den allgemeinen Datenschutzgrundsätzen entspricht. Die damalige Eidgenössische Datenschutzkommission (EDSK) hat die Datenbearbeitung im Rahmen von Mietverhältnissen in zwei Entscheiden im Zusammenhang mit der Ausgestaltung von Mietformularen konkretisiert . Demnach dürfen nur Daten verwendet wer- NT