Kreditauskunftei auf „Vorrat“ Daten rechtmässig bearbeiten darf, ist die Bekanntgabe an Dritten nur an bestehende oder unmittelbar werdende Vertragspartner der betroffenen Person erlaubt. Hierbei obliegt es der Person, welche Daten bekannt gibt, zu prüfen, ob der Dritte ein tatsächliches Interesse an diesen Daten geltend machen kann. Die Anforderungen an den Interessenausweis sind nach dem Verhältnismässigkeitsprinzip je nach Sensitivität der Daten anzupassen. Grundsätze der Datenbearbeitung