a DSG alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen. Im Rahmen ihrer Tätigkeit als Wirtschaftsauskunftei bearbeitet die Firma X Adress- und Bonitätsdaten von natürlichen und juristischen Personen und R Beilage 4; Beilage 5. S Beilage 1, S. 4; Beilage 2, S. 3 Schreiben Firma X vom 17.07.2008; Beilage 4; Beilage 5. 5/17 gibt diese an Dritte bekannt (Art. 3 Ziff. f DSG). Deshalb ist das DSG auf den vorliegenden Sachverhalt anwendbar (Art. 2 in Verbindung mit Art. 3 Ziff. a, e und f DSG).