8 Diese Sachverhaltsabklärung ist keine Bewertung der gesamten Tätigkeit der Firma X, sondern sie bezieht sich nur auf die Beurteilung des „Auskunftservice A“. 4. „Auskunftservice A“ 4.1 „Auskunftservice A“ in der ursprünglichen Form 9 In der ursprünglichen Form präsentierte sich der „Auskunftservice A“ dem EDÖB aufgrund der von verschiedenen Personen eingereichten Unterlagen, der von der Firma X zugesandten Unterlagen, der vom EDÖB selbst recherchierten Unterlagen sowie der Informationen aus der Sendung des Schweizer Fernsehens.