Damit können zugangsberechtigte Personen über Suchmasken Bonitäts- und Wirtschaftsinformationen der betroffenen Personen abfragen, um Mieterangaben zu prüfen und Mietzinsausfälle zu vermeiden. Ausserdem können ergänzende Informationen, wie Betreibungsauskünfte, Arbeit- geber- und Vermieter-Referenzen, eingeholt bzw. angefordert werden. 2. Chronologischer Ablauf der Sachverhaltsabklärung 3 Der EDÖB wurde erstmals am 01.04.2008 durch eine Mitteilung einer betroffenen Person auf die Existenz des „Auskunftservice A“ aufmerksam gemacht, woraufhin er am 08.04.2008 zwecks Sachverhaltsabklärung mit der Firma X Kontakt aufnahm.