{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2008-12-16", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_20081216---Informati_2008-12-16.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/FyCRaSpaL7Vc/20081216%20-%20Informationsservice%20%C3%BCber%20Mieterbonitaet.pdf", "Checksum": "7901260cd3a4f57f4de91e4cc2cf5946"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["20081216 - Informationsservice über Mieterbonitaet"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 16.12.2008"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 16.12.2008"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 16.12.2008"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Empfehlung vom 16. Dezember 2008 betreffend Informationsservice über Mieterbonität"}], "ScrapyJob": "446973/66/2070", "Zeit UTC": "05.04.2026 03:12:41", "Checksum": "6b93424942d9b87becf8b2ff86ee605c", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 16.12.2008\nRegeste:\nEmpfehlung vom 16. Dezember 2008 betreffend Informationsservice über Mieterbonität\n\nQQ\nBSK DSG Urs Belser, Art. 3 N 5, VBP 62.57, E 4.\n16/17\n4. Das Feld „Durchschnittliche Wohndauer an einer Adresse“, der Hinweis auf der Website\n„komplette Schuldnerhistorie aller uns bekannter Wohnorte“ sowie die Felder „Haushaltmitglieder Bonität“, „Weitere Haushaltsmitglieder“ und „ Ähnlichkeitstreffer“ sind zu entfernen.\n\n5. Der Zugang zum „Auskunftservice A“ ist für Mieterkautionsversicherungen so einzuschränken,\ndass nur noch die für den Abschluss und die Abwicklung des Vertrages relevanten Bonitätsdaten übermittelt werden.\n\n6. Die Firma X hat organisatorische Massnahmen zu treffen, damit ein unberechtigter Zugriff\nfrühzeitig erkannt wird und der entsprechende Zugang zu ihrer Datenbank gesperrt wird und\nsolange gesperrt bleibt, bis ein Missbrauch ausgeschlossen werden kann.\n\n7. Die AGB sind hinsichtlich der Pflicht des Datenbearbeiters bei der Datensicherheit gemäss\nArt. 7 DSG und sowie seiner Pflicht bei der Datenrichtigkeit gemäss Art. 5 Abs. 1 DSG anzupassen.\n\n8. Die Suchfunktionalität ist zwingend so zu auszugestalten, dass der Kunde bei der Suche nach\neiner Person stufenweise Kriterien eingeben muss, die jeweils von der Anzahl Suchtreffern\nabhängig ist.\n\n9. Den betroffenen Personen ist laut Auskunftsersuchen hin sämtliche Informationen auszuhändigen, welche von der Firma X bearbeitet werden (unabhängig davon, ob diese in deren Datensammlung gespeichert sind oder bei Bedarf aus dem Datenbestand berechnet werden)\nund die ersuchende Person betreffen (auch wenn es sich hierbei um Daten handelt, welche\nnicht im Datensatz der betroffenen Person gespeichert, sondern verknüpft werden).\n\nDie Firma X teilt dem EDÖB innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt dieser Empfehlung mit, ob sie die\nEmpfehlung annimmt oder ablehnt. Wird diese Empfehlung nicht befolgt oder abgelehnt, so kann der\nEDÖB die Angelegenheit dem Bundesverwaltungsgericht zum Entscheid vorlegen (Art. 29 Abs. 4\nDSG).\n\nBei Annahme der Empfehlung gilt der Firstablauf (30 Tage) gleichzeitig als Fristbeginn für die Umsetzung der genannten Massnahme.\n\nDie vorliegende Empfehlung wird in Anwendung von Art. 30 Abs. 2 DSG in anonymisierter Form publiziert.\n\nEIDGENÖSSISCHER DATENSCHUTZ- UND\nÖFFENTLICHKEITSBEAUFTRAGTER\n\nHanspeter Thür\n\n17/17\n"}