{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2008-12-16", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_20081216---Informati_2008-12-16.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/FyCRaSpaL7Vc/20081216%20-%20Informationsservice%20%C3%BCber%20Mieterbonitaet.pdf", "Checksum": "7901260cd3a4f57f4de91e4cc2cf5946"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["20081216 - Informationsservice über Mieterbonitaet"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 16.12.2008"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 16.12.2008"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 16.12.2008"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Empfehlung vom 16. 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Auf dem Merkblatt „Häufig gestellte Fragen“ schreibt die Firma X als\nON\n\nAntwort, warum der Kunde nicht darüber informiert worden sei, dass er in eine Datenbank eingetragen wurde: „Datenbanken, die beim eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten angemeldet sind, brauchen die betroffenen Personen nicht zu informieren, wenn sie jemanden in die Datenbank aufnehmen“ .\nOO\n\nNS\nBeilage 6.\nNT\nVPB 62.42B und VPB 68.153; diese Beurteilungen sind in das Merkblatt Mietwohnungen des EDSB (EDÖB)\neingeflossen.\nNU\nBSK DSG Urs Maurer-Lambrou/Andrea Steiner, Art. 4 N 25.\nNV\nBeilage 9, Merkblatt „ Datenschutzrechtliche Aspekte der Firma X Datenbank“.\nOM\nBeilage 7, Firma X Antwortschreiben Auskunftsbegehren.\nON\nBeilage 8, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Ziff. 5.4 und 6.2.\nOO\nBeilage 10, Merkblatt „Häufig gestellte Fragen“.\n8/17\n29 Nach Art. 11a DSG sind Datensammlungen von Privatpersonen beim EDÖB anzumelden, wenn\ndiese regelmässig besonders schützenswerte Personendaten an Dritte bekanntgeben. Nach revidiertem Datenschutzgesetz ist das auch dann der Fall, wenn die betroffene Person Kenntnis\nvon der Datenbearbeitung hat. Allerdings muss für die betroffene Person gemäss Art. 4 Abs. 4\nDSG immer erkennbar sein, dass Daten über sie bearbeitet werden.\n\n30 Der Text der Firma X kann den Eindruck erwecken, dass ihre Tätigkeit vom EDÖB bewilligt worden ist. Die Anmeldung nach Art. 11c DSG ist lediglich eine formelle Pflicht. Es bedeutet nicht,\ndass der EDÖB eine Bewilligung erteilt und die Tätigkeit der Firma X überprüft und genehmigt\nhat (ausserdem hat der EDÖB von Gesetzes wegen keine Bewilligungskompetenz). Demzufolge\nentsprechen die Ausführungen der Firma X in dem Merkblatt „Datenschutzrechtliche Aspekte der\nFirma X Datenbank“ und dem Merkblatt „Häufig gestellte Fragen“ nicht den aktuellen gesetzlichen Gegebenheiten.\n\n31 Daher sind die Merkblätter „Datenschutzrechtliche Aspekte der Firma X Datenbank“ und „Häufig\ngestellte Fragen“ an das geltende Recht anzupassen.\n\n3.2 Zahlungserfahrungen (Bonitätsscoring)\n\n32 Die Firma X bewertet die Zahlungserfahrung anhand einer Skala von A bis D, wobei betroffene\nPersonen in die Kategorie A eingestuft werden, wenn keine Zahlungsstörungen bekannt sind, in\nKategorie B, wenn geringfügige Fälle bekannt sind, in Kategorie C, wenn erhebliche Fälle bekannt sind und in Kategorie D, wenn schwerwiegende Fälle bekannt sind. Hierbei wissen die betroffenen Personen nicht in welche Kategorie sie eingestuft werden. Zudem wissen weder sie\nnoch die Kunden des „Auskunftservice A“, wie die Fälle eingestuft werden und welche Informationen für die Einteilung der Kategorien herangezogen werden. Nach Aussagen der Firma X wird\ndie Kategorisierung mathematisch aus den nachfolgenden Daten berechnet: Schwere der Zahlungsstörung (ein Konkurs wiegt schwerer als ein Inkassofall), Alter des Ereignisses (aktuellere\nwiegen schwerer als frühere) und Anzahl der Zahlungsstörungen (viele wiegen schwerer als einzelne) . Indem die Firma X nicht zu erkennen gibt, welche Daten sie zur Kategorisierung der\n=OP\n\nZahlungserfahrungen heranzieht und wie sie die Betroffene einstuft, verletzt sie den Grundsatz\nder Erkennbarkeit gemäss Art. 4 Abs. 4 DSG.\n\n33 Demzufolge sind die Bewertung der Zahlungserfahrungen in A, B, C und D, die Kriterien der\nBerechnung, die einzelnen Zahlungserfahrungen sowie die Ampelbewertung für die betroffenen\nPersonen und die Kunden der Firma X transparent zu gestalten.\n\n3.3 Status einer Person\n\n34 Die Firma X führt auf, dass der Personenstatus dazu dient, eine minderjährige, bevormundete\noder verstorbene Person zu erkennen .\nOQ\n\n35 Es ist nicht ersichtlich, warum es notwendig sein sollte, das Merkmal „minderjährige bzw. verstorbene Person“ in der Datenbank zu führen, zumal der Vermieter mit seinem Interessennachweis über die erforderlichen Informationen verfügt. Da dieses Merkmal eng mit der Suchfunktionalität zusammenhängt, wird auf die Erwägungen hinsichtlich der Suchfunktionalitäten (nachfolgend Rz 63 ff.) verwiesen.\n\nOP\nBeilage 1, S. 4; Beilage 2, S. 3; Beilage 4 (Kategorie Entscheidungsmatrix); Beilage 5.\nOQ\nBeilage 4 (Kategorie Entscheidungsmatrix).\n9/17\n3.4 Firmenbeziehungen mit negativen Daten\n\n36 Die Firma X prüft, ob die betroffene Person in einer Beziehung zu Firmen mit Zahlungsstörungen\nsteht. Hierbei muss, ihren Angaben zufolge, ein Status „gelb“ keine verschlechterte Bonität implizieren. Die Firma X bittet ihre Kunden daher zu prüfen, ob die Art der Zahlungsstörung im Zusammenhang mit der Rechtsform, der Art und Grösse der Firma geeignet ist, die Bonität der Person zu beeinflussen .\nOR\n\n"}