{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2008-12-16", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_20081216---Informati_2008-12-16.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/FyCRaSpaL7Vc/20081216%20-%20Informationsservice%20%C3%BCber%20Mieterbonitaet.pdf", "Checksum": "7901260cd3a4f57f4de91e4cc2cf5946"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["20081216 - Informationsservice über Mieterbonitaet"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 16.12.2008"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 16.12.2008"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 16.12.2008"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Empfehlung vom 16. 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Diese sind: Anzahl Zahlungserfahrungen, aktuellster Fall, Forderungssumme und offener Betrag,\nForderungsstatus (Konkurs, Betreibung), Auskünfte (Betreibungsregister) sowie Inkassomeldungen.\n\nAlte Adresse(n) Aufgeführt werden die aktuelle Adresse und sämtliche der Firma X\n[Bekannte Adressen] alten (bekannten) Adressen inklusive Umzugsmeldung sowie die so\nerrechnete durchschnittliche Wohndauer angezeigt.\n\nGleicher Haushalt In dieser Rubrik werden die Daten von denjenigen Personen ange-\n(gleicher Name oder geben, welche den gleichen Telefonanschluss nutzen (gleiche Telegleiche Telefonnum- fonnummer) oder den gleichen Namen an der Adresse tragen mit\nmer) Angabe des Jahrganges.\n\nFirmenbeziehungen Beziehungen zwischen gesuchter Person und Firmen werden bewertet. Angezeigt werden Handelsregistereinträge zu der jeweiligen\n\nQ\nBeilage 4, Factsheet vom 04.06.2008; Beilage 5, Blatt „Infoboxen Auskunftservice A in Decisionmatrix“.\n4/17\nPerson sowie sonstige der Firma X bekannte negative Firmeneinträge.\n\nÄhnlichkeitstreffer Anzeige von Personen mit ähnlichem Namen inkl. Geburtsdatum.\n(Verwechslungsgefahr)\n\n14 Insgesamt wurden die nachfolgend aufgeführten Änderungen am „Auskunftservice A“ durchgeführt:\n\na Die Erklärungen zum Ampelsystem in der Kategorie Entscheidung wurden, wie in der\nTabelle 2 aufgeführt, geändert. Zudem wird die Ampel nur noch dann rot, wenn über\ndie betroffene Person negative Zahlungserfahrungen vorhanden sind oder wenn der\nPersonenstatus (minderjährig, bevormundet, verstorben) einem rechtsgültigen Vertragsabschluss entgegensteht.\nb Das Ampelsystem in der Kategorie Entscheidmatrix wurde mit Erklärungen versehen,\nso dass zu jeder Bewertung und deren Zustandekommen ein kleiner Erläuterungstext\neingeblendet wird .\nR\n\nc Entfernt wurden die Kategorien Score und Umfeld sowie das Feld Blacklistenprüfung\nin der Kategorie Entscheidungsmatrix.\nd Die Zahlungserfahrungen werden neu mit den Buchstaben A, B, C und D wie folgt\nbewertet:\ni. A „nichts bekannt“;\nii. B „geringfügige Fälle bekannt“;\niii. C „erhebliche Fälle bekannt“ und\niv. D „schwerwiegende Fälle bekannt“.\nNach Auskunft der Firma X beruhen diese Zahlungsbewertungen einzig aufgrund der\nvorliegenden Zahlungserfahrungen der gesuchten Person. Bei diesem Rating wird die\nAktualität der Zahlungserfahrungen (aktuelle wiegen schwerer als frühere), die Gewichtigkeit des Zahlungsereignisses (ein Konkurs wiegt schwerer als ein Inkassofall)\nund die Anzahl der Zahlungserfahrungen (viele negative wiegen schwerer als einzelne) berücksichtigt .\nS\n\nII.\nErwägungen\n\n1. Anwendbarkeit des Datenschutzgesetzes und Zuständigkeit des EDÖB\n\n15 Gemäss Art. 2 Abs. 1 Ziffer a des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG, SR 235.1) gilt\ndas DSG für das Bearbeiten von Daten natürlicher oder juristischer Personen durch private Personen. Gemäss Art. 3 lit. e DSG wird unter „Bearbeiten“ jeder Umgang mit Personendaten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren, insbesondere das Beschaffen, Aufbewahren, Verwenden, Umarbeiten, Bekanntgeben, Archivieren und Vernichten von Daten verstanden. Als Personendaten gelten gemäss Art. 3 lit. a DSG alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen. Im Rahmen ihrer Tätigkeit als Wirtschaftsauskunftei\nbearbeitet die Firma X Adress- und Bonitätsdaten von natürlichen und juristischen Personen und\n\nR\nBeilage 4; Beilage 5.\nS\nBeilage 1, S. 4; Beilage 2, S. 3 Schreiben Firma X vom 17.07.2008; Beilage 4; Beilage 5.\n5/17\ngibt diese an Dritte bekannt (Art. 3 Ziff. f DSG). Deshalb ist das DSG auf den vorliegenden\nSachverhalt anwendbar (Art. 2 in Verbindung mit Art. 3 Ziff. a, e und f DSG).\n\n"}