Wir sind der Meinung, dass diese Klausel in Zusatzbedingungen zu den spezifischen Kartenprogrammen aufgeführt werden sollte (z.B. Prämienprogramme etc.). Eine solche Lösung würde es den direkt betroffenen Personen ermöglichen, detaillierte Informationen über den an dem Programm teilnehmenden Unternehmen zu erhalten. Wenn jedoch der Herausgeber der Kreditkarte keine speziellen Bedingungen bereitstellt, ist es zumindest notwendig, die obige Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (unter der Kategorie Datenschutz oder Sonstiges) aufzuführen. Lastschriftverfahren (LSV)