3/5 2.2 Punkte, die dann in der Klausel aufgeführt sein müssen, wenn die Herausgeberin die betreffende Bearbeitung vornimmt Datenbearbeitung zu Marketingzwecken 5. Wenn der Karteninhaber nicht ausdrücklich widerspricht, kann die Herausgeberin folgende Informationen mit dem Ziel bearbeiten, Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln, welche geeignet sind, den Karteninhaber zu interessieren: - Daten betreffend das Transaktionsvolumen oder die Transaktionsart. - …(Liste gegebenenfalls ergänzen)