Der Karteninhaber muss wissen, bei wem die Herausgeberin im Zusammenhang mit der Ausstellung und Benutzung der Karte Informationen beschafft. Alle Kategorien von Datenquellen müssen in der Klausel aufgeführt sein. Die Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) kann aus Transparenzgründen zwar erwähnt werden. Dies ist aber nicht unbedingt erforderlich, da die Interaktionen mit der IKO gesetzlich vorgesehen sind. Die ZEK hingegen muss erwähnt werden, weil sie nicht mit der IKO identisch ist. Was die Kategorien von Datenquellen betrifft, so finden sich in der Standardklausel diejenigen, welche in den untersuchten bestehenden Klauseln aufgeführt sind.