1. Die Herausgeberin kann die zum Zwecke der Ausstellung und der Benutzung der Karte erforderlichen Informationen beim Arbeitgeber, bei den durch den vorliegenden Vertrag betroffenen Banken, den Betreibungsämtern, den Einwohnerkontrollen, den Vormundschaftsämtern, den Kreditauskunfteien und insbesondere der ZEK (Zentralstelle für Kreditinformation) … (Liste gegebenenfalls ergänzen) einholen. Gemeint sind damit Informationen wie aktuelle Adresse, Zahlungsfähigkeit, Bevormundung … (Liste gegebenenfalls ergänzen).