8. Falls die Zahlungen des Karteninhabers gegenüber der Herausgeberin im Lastschriftverfahren erfolgen, kann die Herausgeberin der entsprechenden Bank die erforderlichen Daten betreffend den Kunden, die Karte sowie die kumulierten Beträge der Ausgaben bekanntgeben. 2 Erläuterungen 2.1 Punkte, die in der Klausel aufgeführt sein müssen Datenbeschaffung