5. Wenn der Karteninhaber nicht ausdrücklich widerspricht, kann die Herausgeberin folgende Informationen mit dem Ziel bearbeiten, Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln, welche geeignet sind, den Karteninhaber zu interessieren: - Daten betreffend das Transaktionsvolumen oder die Transaktionsart -… 6. Die Kartenherausgeberin kann für die Bearbeitung des Kartenantrages sowie für die Abwicklung der Kartenbeziehung und der Transaktionen Dritte in der Schweiz und im Ausland beauftragen, soweit dies die schweizerische Gesetzgebung erlaubt und insbesondere unter Garantie eines angemessenen Datenschutzes.