3. Die Herausgeberin kann der ZEK jede Kartensperrung mitteilen, welche aufgrund von Zahlungsrückständen oder missbräuchlicher Verwendung erfolgt. Die ZEK kann diese Informationen ihren anderen Mitgliedern (Unternehmen, die im Sektor Konsumkredit, Leasing oder Kreditkarten aktiv sind – Mitgliederliste über Internet verfügbar unter http://www.zek.info/public/dokumente/ZEKFolderB1.pdf) zur Verfügung stellen, wenn diese die Angaben benötigen, um mit dem Karteninhaber einen Vertrag abzuschliessen oder abzuwickeln.