1. Die Herausgeberin kann die zum Zwecke der Ausstellung und Benutzung der Karte erforderlichen Informationen beim Arbeitgeber, bei den durch den vorliegenden Vertrag betroffenen Banken, bei Betreibungsämtern, Einwohnerkontrollen, Vormundschaftsämtern, Kreditauskunfteien und insbesondere bei der ZEK (Zentralstelle für Kreditinformation) … einholen. Gemeint sind damit Informationen wie die aktuelle Adresse, Zahlungsfähigkeit, Bevormundung … (Liste gegebenenfalls ergänzen)