Beim Ausarbeiten dieser minimalen Standardklausel hat sich der EDÖB am Ziel orientiert, eine möglichst kurze Klausel zur Verfügung zu stellen, welche gleichzeitig im Hinblick auf das Gesetz vollständig und für die Karteninhaber einfach verständlich ist. In diesem Zusammenhang wurden folgende weitere Leitlinien befolgt: Die schon durch das Gesetz geregelten Elemente werden in der Klausel nicht wiederholt und der Text wird nicht durch Elemente belastet, welche sich von selbst verstehen (z.B. die für die Kartenproduktion erforderlichen Datenbearbeitungen).