{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2008-11-28", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_20081128-minimale-ei_2008-11-28.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/CzA6fAu5VEfN/20081128%20minimale_einwilligungsklauselzukreditkarten.pdf", "Checksum": "220ea9557f49ceb21be908abf8af6825"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["20081128 minimale_einwilligungsklauselzukreditkarten"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 28.11.2008"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 28.11.2008"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 28.11.2008"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Mitteilung vom 28. 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Wie\nihr Name schon sagt, enthält die Minimalklausel nur diejenigen Elemente, welche das Bundesgesetz\nüber den Datenschutz (DSG) erfordert.\n\nBeim Ausarbeiten dieser minimalen Standardklausel hat sich der EDÖB am Ziel orientiert, eine möglichst kurze Klausel zur Verfügung zu stellen, welche gleichzeitig im Hinblick auf das Gesetz vollständig und für die Karteninhaber einfach verständlich ist. In diesem Zusammenhang wurden folgende\nweitere Leitlinien befolgt: Die schon durch das Gesetz geregelten Elemente werden in der Klausel\nnicht wiederholt und der Text wird nicht durch Elemente belastet, welche sich von selbst verstehen\n(z.B. die für die Kartenproduktion erforderlichen Datenbearbeitungen).\n\nIn der minimalen Standardklausel sind diejenigen Bearbeitungen aufgeführt, welche im Bereich der\nKreditkarten am weitesten verbreitet sind. Die Herausgeberinnen werden ihre jeweilige Klausel vervollständigen müssen, wenn ihre Bearbeitungen weiter gehen als durch die Minimalklausel abgedeckt.\n\n1 Minimale Standardklausel\n\n1. Die Herausgeberin kann die zum Zwecke der Ausstellung und Benutzung der Karte erforderlichen Informationen beim Arbeitgeber, bei den durch den vorliegenden Vertrag betroffenen\nBanken, bei Betreibungsämtern, Einwohnerkontrollen, Vormundschaftsämtern, Kreditauskunfteien und insbesondere bei der ZEK (Zentralstelle für Kreditinformation) … einholen. Gemeint\nsind damit Informationen wie die aktuelle Adresse, Zahlungsfähigkeit, Bevormundung … (Liste\ngegebenenfalls ergänzen)\n\n2. Bei der Benutzung der Karte erhält die Herausgeberin nur diejenigen Informationen, welche\nsie benötigt, um die Rechnung zuhanden des Karteninhabers auszustellen. Der Inhaber der\nKarte wird hiermit darüber informiert, dass die Rechnungen gemäss einem weltweiten Standard für vier Gruppen von Produkten bzw. Dienstleistungen detaillierter sind: Kauf von Kraftstoff, Kauf von Flugtickets, Hotelrechnungen sowie Rechnungen für die Miete von Motorfahrzeugen.\n\n3. Die Herausgeberin kann der ZEK jede Kartensperrung mitteilen, welche aufgrund von Zahlungsrückständen oder missbräuchlicher Verwendung erfolgt. Die ZEK kann diese Informationen ihren anderen Mitgliedern (Unternehmen, die im Sektor Konsumkredit, Leasing oder Kreditkarten aktiv sind – Mitgliederliste über Internet verfügbar unter\nhttp://www.zek.info/public/dokumente/ZEKFolderB1.pdf) zur Verfügung stellen, wenn diese die\nAngaben benötigen, um mit dem Karteninhaber einen Vertrag abzuschliessen oder abzuwickeln.\n\nFeldeggweg 1, 3003 Bern\nTel. 058 462 43 95, Fax 058 465 99 96\nwww.edoeb.admin.ch\n4. Der Karteninhaber akzeptiert, dass auch bei Transaktionen in der Schweiz die Daten über die\nweltweiten Kreditkartennetze zur Kartenherausgeberin geleitet werden.\n\n5. Wenn der Karteninhaber nicht ausdrücklich widerspricht, kann die Herausgeberin folgende Informationen mit dem Ziel bearbeiten, Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln, welche\ngeeignet sind, den Karteninhaber zu interessieren:\n- Daten betreffend das Transaktionsvolumen oder die Transaktionsart\n-…\n\n6. Die Kartenherausgeberin kann für die Bearbeitung des Kartenantrages sowie für die Abwicklung der Kartenbeziehung und der Transaktionen Dritte in der Schweiz und im Ausland beauftragen, soweit dies die schweizerische Gesetzgebung erlaubt und insbesondere unter Garantie eines angemessenen Datenschutzes.\n\n7. Im Zusammenhang mit spezifischen vom Karteninhaber gewählten Kartenprogrammen kann\ndie Herausgeberin ihren Partnern die zur Durchführung dieser Programme erforderlichen Daten zur Verfügung stellen. Wenn ein Partner nicht der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung oder einer Gesetzgebung unterstellt ist, welche ein angemessenes Datenschutzniveau\ngewährleistet, darf eine Datenbekanntgabe nur dann stattfinden, wenn die Datenempfänger\nsich verpflichten, ein angemessenes Datenschutzniveau zu gewährleisten.\n\n8. Falls die Zahlungen des Karteninhabers gegenüber der Herausgeberin im Lastschriftverfahren\nerfolgen, kann die Herausgeberin der entsprechenden Bank die erforderlichen Daten betreffend den Kunden, die Karte sowie die kumulierten Beträge der Ausgaben bekanntgeben.\n\n2 Erläuterungen\n\n2.1 Punkte, die in der Klausel aufgeführt sein müssen\n\nDatenbeschaffung\n\n1. Die Herausgeberin kann die zum Zwecke der Ausstellung und der Benutzung der Karte erforderlichen Informationen beim Arbeitgeber, bei den durch den vorliegenden Vertrag betroffenen Banken,\nden Betreibungsämtern, den Einwohnerkontrollen, den Vormundschaftsämtern, den Kreditauskunfteien und insbesondere der ZEK (Zentralstelle für Kreditinformation) … (Liste gegebenenfalls ergänzen)\neinholen. Gemeint sind damit Informationen wie aktuelle Adresse, Zahlungsfähigkeit, Bevormundung\n… (Liste gegebenenfalls ergänzen).\n\n"}