Die Schweizer Firma sammelt darüber hinaus die Daten mit dem Ziel, den Inhaber des jeweiligen Internetanschlusses zu identifizieren, was eine anschliessende Geltendmachung von Zivilforderungen gegenüber dem Anschlussinhaber ermöglicht. Die Identifizierung der Inhaber eines Internetanschlusses ist derzeit ausschliesslich im Rahmen einer Strafanzeige möglich, da nur im Rahmen dieser eine Durchbrechung des Fernmeldegeheimnisses möglich ist und so die Verbindungsdaten zugehörigen Identitätsdaten (welche ausschliesslich bei Anbieter des Internetanschlusses befindlich sind) herausverlangt werden können.