Austausch der Inhalte beteiligt ist, erhält er in keinem Fall Kenntnis von der Datenbearbeitung. Daher verletzt die Schweizer Firma auch das Transparenzprinzip. Die Schweizer Firma sammelt darüber hinaus die Daten mit dem Ziel, den Inhaber des jeweiligen Internetanschlusses zu identifizieren, was eine anschliessende Geltendmachung von Zivilforderungen gegenüber dem Anschlussinhaber ermöglicht.