Da die Verbindungsdaten zwischen den einzelnen Programmen, welche eine Teilnahme an Tauschbörsen ermöglichen, so ausgetauscht werden, dass der Nutzer hiervon im Prinzip keine Kenntnis erhält und auch die Schweizer Firma eigens eine Software entwickelt hat, um diese Daten auszulesen und abzuspeichern, muss der Nutzer einer solchen Software (also der Urheberrechtsverletzer) nicht mit einer solchen Datenbearbeitung rechnen. Da der Inhaber des Internetanschlusses (falls er nicht gleichzeitig Urheberrechtsverletzer ist) nicht einmal am direkten 2/5