Die Schweizer Firma sammelt die Daten ohne jedes Wissen der betroffenen Person (sei es der Inhaber des Internetanschlusses oder der eigentliche Urheberrechtsverletzer) und muss daher als heimliche Datenbeschaffung angesehen werden. Da die Verbindungsdaten zwischen den einzelnen Programmen, welche eine Teilnahme an Tauschbörsen ermöglichen, so ausgetauscht werden, dass der Nutzer hiervon im Prinzip keine Kenntnis erhält und auch die Schweizer Firma eigens eine Software entwickelt hat, um diese Daten auszulesen und abzuspeichern, muss der Nutzer einer solchen Software (also der Urheberrechtsverletzer) nicht mit einer solchen Datenbearbeitung rechnen.