Bis heute existiert in der Schweiz weder eine spezifische gesetzliche Grundlage, welche die systematische Erhebung von IP-Adressen in Peer-to-Peer-Netzwerken erlaubt, noch ist eine solche Datenerhebung explizit verboten. Da allerdings die von der Schweizer Firma durchgeführte Datenbearbeitung ohne Wissen der betroffenen Personen automatisiert und proaktiv durchgeführt wird und diese Daten für die Einleitung von Strafverfahren genutzt werden können, vertritt der EDÖB die Meinung, dass eine solche Datenbearbeitung explizit gesetzlich geregelt werden muss.