Da es sich bei Internetverbindungsdaten (namentlich der IP-Adresse) um personenbezogene Daten handelt, liegt im vorliegenden Fall eine Datenbearbeitung im Sinne des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG, SR 235.1) vor. Die durch die Schweizer Firma vorgenommenen Bearbeitungsmethoden sind dazu geeignet, die Persönlichkeit einer grösseren Anzahl von Personen zu verletzen, zumal die Daten ohne Wissen der betroffenen Personen bearbeitet werden. Aus diesem Grund hat der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) gestützt auf Art. 29 DSG den Sachverhalt näher abgeklärt.