Aufgrund der Verbindungsdaten (insbesondere IP-Adresse) alleine ist in der Regel noch keine direkte Identifikation der sich dahinter verbergenden Person (sei es der Inhaber des Internetanschlusses oder der Urheberrechtsverletzer) möglich. Die einer IP-Adresse zugeordneten Identitätsdaten (wie Name, Adresse, etc.), über welche lediglich der Internetanbieter verfügt, sind durch das Fernmeldegeheimnis geschützt. Im Rahmen der Strafuntersuchung können die jeweiligen Untersuchungsbehörden das Fernmeldegeheimnis durchbrechen, um so die Identität des sich hinter der IP-Adresse verbergenden Inhabers des Internetanschlusses zu erhalten.