32. Zu prüfen ist auch, ob und in wie weit weniger schwerwiegende Möglichkeiten bestehen, um Urheberrechtsverletzungen zu bekämpfen. Hierbei ist vor allem an Massnahmen wie spezielle Filter 10/12 zu denken, die von Anbietern von Internetzugängen genutzt werden können, um den Austausch spezifischer Dateien in P2P-Netzwerken auf der Basis einer Datenbank urheberrechtlich ge- 1 schützter Werke zu unterbinden. Solche Technologien existieren bereits heute .