Ausserdem können Sie ihre zivilrechtlichen Ansprüchen gegenüber dem Urheberrechtsverletzer im Strafverfahren adhäsionsweise geltend machen. Hingegen ist dem überführten Urheberrechtsverletzer die Bekanntgabe seiner Identität gegenüber den geschädigten Urheberrechtsinhabern sehr wohl zuzumuten. Notwendigkeit eines Rechtfertigungsgrundes