Der Inhaber des Internetanschlusses erhält von der Datenaufzeichnung in keinem Fall Kenntnis, da er im Kommunikationsprozess zwischen dem Urheberrechtsverletzer und der Firma X nicht eingebunden ist. Zudem hat die Firma X denn auch eigens zur Sammlung von solchen Verbindungsdaten eine Software (File Sharing Monitor) entwickelt, welche dazu dient systematisch und ohne Kenntnis der Betroffenen Verbindungsdaten aufzuzeichnen. Alleine schon die Konzeption der Software, welche es erlaubt unerkannt Dateien herunterzuladen ohne dabei gleichzeitig andere Dateien zum Upload bereitzustellen ist darauf angelegt, heimlich Verbindungsdaten aufzuzeichnen.