Weder auf den Webseiten der Tauschbörsen, auf welchen man die File-Sharing-Software zur Teilnahme an einem peer- to-peer Netzwerk herunterladen kann, noch über die Kommunikationskanäle, über welche File- Sharing-Programme in der Regel verfügen, wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass die Verbindungsdaten aufgezeichnet werden könnten. Der Inhaber des Internetanschlusses erhält von der Datenaufzeichnung in keinem Fall Kenntnis, da er im Kommunikationsprozess zwischen dem Urheberrechtsverletzer und der Firma X nicht eingebunden ist.