10. Die von der Firma X durchgeführte Datensammlung erfolgt ohne jedes Wissen der betroffenen Personen (sei es der Inhaber des Internetanschlusses oder der eigentliche Urheberrechtsverletzer) und muss daher als heimliche Datenbeschaffung angesehen werden. Weder auf den Webseiten der Tauschbörsen, auf welchen man die File-Sharing-Software zur Teilnahme an einem peer- to-peer Netzwerk herunterladen kann, noch über die Kommunikationskanäle, über welche File- Sharing-Programme in der Regel verfügen, wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass die Verbindungsdaten aufgezeichnet werden könnten.