6. Bis heute existiert in der Schweiz weder eine spezifische gesetzliche Grundlage, welche die systematische Erhebung von IP-Adressen in peer-to-peer Netzwerken erlaubt, noch ist eine solche Datenerhebung explizit verboten (vgl. StGB, BÜPF). Daher gelangt im vorliegenden Fall das DSG zur Anwendung. Im europäischen Ausland werden derzeit verschiedene gesetzliche Regelungen zur Bekämpfung der Film- und Musikpiraterie diskutiert.