Im Gegensatz zu den im vorliegenden Fall ausgetauschten und damit gegenüber dem Tauschpartner zugänglich gemachten Verbindungsdaten sind die zugehörigen Identitätsdaten (wie Name, Vorname, Adresse, etc., welche lediglich dem Anbieter des Internetanschlusses bekannt sind) grundsätzlich vom Fernmeldegeheimnis geschützt. Lediglich aufgrund einer gesetzlichen Grundlage kann das Fernmeldegeheimnis durchbrochen werden.