In einem zweiten Schritt verwenden die Urheberrechtsinhaber bzw. deren Rechtsvertreter die Verbindungsdaten, um über eine Strafanzeige den Inhaber des dazugehörigen Internetanschlusses zu identifizieren. Um die von der Firma X durchgeführte Datenbearbeitung beurteilen zu können, muss diese im Gesamtkontext und nicht isoliert betrachtet werden.