2. Unter „Bearbeiten“ ist jeder Umgang mit Personendaten zu verstehen, dabei insbesondere das Beschaffen, Aufbewahren, Verwenden, Umarbeiten, Bekanntgeben, Archivieren oder Vernichten von Daten (Art. 3 Bst. e DSG). Im vorliegenden Fall beschafft, verwendet und bewahrt die Firma X personenbezogene Daten auf und gibt die so erhobenen Personendaten an die Urheberrechtsinhaber bzw. deren Rechtsvertreter ins Ausland weiter. In einem zweiten Schritt verwenden die Urheberrechtsinhaber bzw. deren Rechtsvertreter die Verbindungsdaten, um über eine Strafanzeige den Inhaber des dazugehörigen Internetanschlusses zu identifizieren.