Basler Kommentar zum DSG, Urs Belser zu Art. 3 DSG, Rz. 6; Artikel 29 Datenschutzgruppe, Stellungnahme 04/2007 zum Begriff „personenbezogene Daten“, http://ec.europa.eu/justice_home/fsj/privacy/docs/wpdocs/2007/wp136_de.pdf). Da die IP-Adresse ein personenbezogenes Datum darstellt, sind alle mit ihr in Verbindung gebrachten Daten (wie in Rz. 4 aufgeführt) ebenfalls als personenbezogene Daten anzusehen. Zudem können in diesem Zusammenhang diese Daten als besonders schützenswertes Personendaten gemäss Art. 3 lit. c Ziff. 4 DSG angesehen werden, da sie im Rahmen eines Strafverfahrens zur Feststellung einer Straftat verwendet werden.