5. Zur Identifikation des Inhabers des Internetanschlusses reichen die Urheberrechtsinhaber bzw. ihre Rechtsvertreter bei den zuständigen Untersuchungsbehörden Strafklage gegen Unbekannt ein. Nachdem die zuständige Untersuchungsbehörde den Inhaber des Internetanschlusses identifiziert hat, verschaffen sich die Urheberrechtsinhaber bzw. deren Rechtsvertreter diese Identitätsdaten im Rahmen einer Akteneinsicht. Diese Daten werden dann in Abmahnverfahren verwendet, um gegenüber den betroffenen Personen Schadensersatzforderungen geltend zu machen und eine Unterlassungserklärung anzustreben.